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Das Verhältnis von Mensch und Tier ist ambivalent und wird rechtlich stark durch gesellschaftliche Wertungen, emotionale Debatten sowie persönliche Einstellungen gegenüber bestimmten Tierarten geprägt. Das vorliegende Werk untersucht die Struktur und Funktionsweise des deutschen und europäischen Tierschutzrechts und offenbart die Diskrepanz zwischen dem normativen Anspruch des Gesetzgebers und der tatsächlichen Umsetzung des Tierschutzrechts. Dabei führt das Buch die Leserschaft zunächst über eine historische Einordnung des Tierschutzrechts von der Antike über das Mittelalter bis zur Gegenwart und analysiert schließlich die gegenwärtige Rechtslage auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Dabei wird zwischen allgemeinem und besonderem Tierschutzrecht unterschieden, um herauszuarbeiten, nach welchen Kriterien der heutige Gesetzgeber die Schutzwürdigkeit von Tieren bestimmt. Vergleichend einbezogen werden Regelungen zu Heimtieren, Nutztieren und Versuchstieren sowie tierbezogene Normen des Zivil- und Strafrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Versuchstierschutz, der exemplarisch verdeutlicht, wo Anspruch und Wirklichkeit des Tierschutzrechts auseinanderfallen. Abschließend systematisiert das Werk zentrale Inkonsistenzen und entwickelt rechtskonforme Lösungsansätze für eine kohärente Weiterentwicklung dieser Rechtsmaterie. Somit bietet das Buch eine umfassende dogmatische Aufarbeitung des Tierschutzrechts und zugleich konkrete Impulse für dessen Weiterentwicklung.
Barbara Maria Hasenau ist Rechtsreferendarin am Landgericht Bonn und seit 2022 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Centre for the Law of Life Sciences der Universität Bonn. Im Rahmen der BMBF-Projekte „AniMotion“ und „PRACC“ forscht sie interdisziplinär zum Tier-, Lebensmittel- und Klimaschutzrecht und promoviert zu europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen des Tierschutzrechts. Zuvor schloss sie ihr Jurastudium an der Universität Bonn erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen ab und war dort als studentische Hilfskraft am Juristischen Seminar tätig. Zu ihren Veröffentlichungen im Tierschutzrecht zählen u. a. „Tiere für die Tonne“ (NVwZ 2024, 1055), „Schwein gehabt?“ (NuR 2024, 246) sowie der Beitrag „EU-weites Pelzverbot“ (NuR 2025, 811).
A. Einleitung.- B. Das Tier als rechtshistorischer Regelungsgegenstand.- C. Das Tier als Bestandteil der gegenwärtigen Gesetzeslage.- D. Das Tierschutzrecht als ethisch aufgeladene Materie.- E. Die Kategorisierung der Tiere im Tierschutzrecht.- F. Das Versuchstier im Tierschutzrecht.- G. Fazit: Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.- Ausblick.
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