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Menschen handeln in sexuellen Interaktionen aus Gründen. Doch nicht jede Handlung ist freiwillig, z.B. wenn sich eine Person unter dem Eindruck einer Drohung auf Sex einlässt. In diesem Fall wird sie gezwungen. Wie sind aber Konstellationen zu beurteilen, in denen der Täter subtiler vorgeht, z.B. eine Aufforderung zu Sex in einem hierarchischen Kontext äußert oder ein Angebot unter Ausnutzung der Notlage einer anderen Person unterbreitet und Sex als Gegenleistung einfordert? Die Arbeit geht der Frage nach, was unfreiwilliges Handeln im Recht bedeutet, und untersucht, wann nach der "Nein heißt Nein"-Lösung sexuelle Grenzverletzungen anzunehmen sind, wenn das Opfer aktiv an sexuellen Interaktionen teilnimmt.