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Entnimmt ein Letztverbraucher Strom ohne Liefervertrag aus dem Netz, muss der Netzbetreiber diese Strommenge dennoch einem Bilanzkreis zuordnen. Auf Niederspannungsebene bestehen mit der Grund- und Ersatzversorgung konkrete Vorgaben. Auf höheren Spannungsebenen muss der Netzbetreiber hingegen eine Auswahlentscheidung treffen, ohne seine Rolle als neutraler Durchleiter von Energie zu verletzen. Die Arbeit beleuchtet die denkbaren Zuordnungsoptionen (etwa den Bilanzkreis des letzten Lieferanten oder des Netzbetreibers selbst) unter Berücksichtigung der speziellen regulatorischen Vorgaben für Netzbetreiber, diskutiert Reformvorschläge für eine gesetzliche Übergangsversorgung auf höheren Spannungsebenen und erarbeitet ein eigenes Reformkonzept.