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Das neue Lehrbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht von Claudio Franzius bietet eine verwaltungsrechtliche Dogmatik im Kontext. Es will die klassische Zweiteilung von Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft auf der einen Seite und Verwaltungsrecht und Unionsrecht auf der anderen Seite überwinden. Aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive soll das Steuerungsmodell für die Darstellung des Allgemeinen Verwaltungsrechts fruchtbar gemacht werden, etwa bei der Prüfung behördlicher Ermessensentscheidungen: die der Verwaltung im Wege des Ermessens eingeräumten Letztentscheidungsbefugnisse werden nach dem Steuerungsmodell nicht als Wahlfreiheit, sondern als ein durch den Gesetzeszweck angeleitetes Abwägen von Richtigkeitskriterien verstanden. Eingehend wird die europarechtliche Perspektive auf das Verwaltungsrecht dargestellt. Weiterhin aufrechterhalten bleibt die Trennung zwischen Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht. Das Lehrbuch stellt die Bezüge zum Besonderen Verwaltungsrecht dar, wohingegen auf eine Darstellung des öffentlichen Sachenrechts verzichtet wird. Die wesentlichen Anspruchsgrundlagen des Staatshaftungsrechts werden behandelt. Zahlreiche Beispielsfälle runden die Darstellung ab.