Jan Riebeling

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Insolvenzverfahren

1. Auflage. 21,0 cm / 14,8 cm / 1,4 cm ( B/H/T )
Buch (Softcover), 240 Seiten
EAN 9783631548790
Veröffentlicht März 2007
Verlag/Hersteller Peter Lang
77,40 inkl. MwSt.
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Beschreibung

Das Insolvenzverfahren bietet eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten moderner Kommunikationssysteme. Anhand jüngerer Gesetzesreformen, wie etwa der Einführung von Insolvenzbekanntmachungen im Internet durch Reformierung des § 9 InsO, dem JKomG oder zuletzt dem EHUG, werden die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren ergebenden Rechtsfragen de lege lata und ferenda sowie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erwägungen geprüft. Untersucht werden auch die Folgen der prozeduralen Verknüpfung des Insolvenz- und Zivilverfahrensrechts. Schwerpunktmäßig wird hier erörtert, ob die allgemeine Verweisungsvorschrift des § 4 InsO die Möglichkeit eröffnet, unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO) Gläubigerversammlungen im Rahmen der Insolvenz audio-visuell abzuhalten.

Portrait

Der Autor: Jan Riebeling wurde 1975 in Hamburg geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Kiel und Guildford (Großbritannien) schloss er 1999 ab. Nach Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes in 2003, den er in Kiel und Hamburg absolvierte, promovierte er. Der Autor arbeitet seit 2004 als Rechtsanwalt im Hamburger Büro einer internationalen Wirtschaftssozietät. Sein beruflicher Schwerpunkt liegt im Gesellschaftsrecht und im Recht des Unternehmenskaufs.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Einsatzmöglichkeiten von Informationstechnologien im Insolvenzverfahren - Gerichtliche elektronische Kommunikation in der Insolvenz und elektronische Forderungsanmeldungen - Internetbekanntmachungen im Insolvenzverfahren nach Maßgabe von § 9 InsO und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Insolvenz-Internet-BekanntmachungsVO - Online-Gläubigerversammlungen unter Anwendung der zivilprozessualen Regelung über gerichtliche Videokonferenzen (§128a ZPO).

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