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Gegenstand der Untersuchung sind die auch praktisch bedeutsamen Fragen nach Inhalt und Umfang der Vermieterpflichten gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Dabei werden die Pflichten sowohl untereinander als auch im Verhältnis zur Pflicht gem. § 535 Abs. 1 S. 1 BGB analysiert. Da die Arbeit an der Schnittstelle von Mietrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelt ist, beleuchtet sie Fragen des mietrechtlichen Gewährleistungsrechts (insbesondere des dortigen Mangelbegriffs) ebenso wie mögliche Grenzen nach dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht (§§ 275, 313, 314 BGB). Geleitet ist die Untersuchung von der These, dass die zustandsbezogenen Pflichten des Vermieters bereits aus sich selbst heraus nicht unbegrenzt sind.