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Über das Verhältnis der beiden das deutsche Mietrecht prägenden Begriffe "Mangel" und "vertragsgemäßer Gebrauch" besteht nach wie vor Uneinigkeit. Die Arbeit unterzieht den hierzu in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretenen Auffassungen einer kritischen Würdigung, zeichnet dabei die historische Entwicklung des mietrechtlichen Haftungssystems sowie des subjektiven Mangelbegriffs nach und gelangt zu dem Ergebnis, dass ein als Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit verstandener Mangel der Mietsache mit der Beeinträchtigung ihrer Gebrauchstauglichkeit zusammenfällt.