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Der Bundesgesetzgeber hat das Disziplinarrecht im Jahr 2023 neu geordnet. Herzstück der Novellierung ist die Aufgabe des Richtervorbehalts für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zugunsten einer behördlichen Entfernungsbefugnis und die Umstellung auf einen repressiven Rechtsschutzmodus. Obwohl das Bundesverfassungsgericht diesen Paradigmenwechsel gebilligt hat, besteht aufgrund anhaltender Kritik im Schrifttum Anlass, ihn kritisch zu hinterfragen. Dem gibt die Arbeit Raum, indem sie die gegenwärtige Lage des Disziplinarrechts analysiert, bestehende Friktionen anzeigt und einen Abgleich mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums unter besonderer Berücksichtigung der Figur verfassungsgebotener Richtervorbehalte unternimmt.